Der seit 2015 anhaltende Rechtstreit zweier Eltern, die Zugriff auf den Account ihrer verstorbenen Tochter erlangen wollen ist ein prominter Fall, für ein tief sitzendes Problem – was geschieht mit meinem Spuren im Netz.
Facebok nimmt einen beträchtlichen Raum in meinem Leben ein. Und ich kann mich noch gut erinnern, wie wichtig es für mich war, als ich einige Tage nach seinem Tod durch die Räumlichkeiten meines Großvaters gehen konnte, dabei einige seiner Bücher in die Hand nahm und ein paar Zeilen auf seiner geliebten Schreibmaschine tippte – seinen Tod begreifen konnte. Was also ist mit meinem digitalen Leben?
Können meine Lieben ein paar Schritte durch meine digitalen und sozialen Räume gehen?
Rechtslage
Die Rechtslage ist an sich geklärt: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Juli ein Grundsatzurteil verkündet (Urt. v. 21. Juni 2018, Az. III ZR 183/17) und beschlossen, dass ein Konto in einem sozialen Netzwerk ebenso auf die Erben übergeht, wie ein Bankkonto. Und das gleiche gilt für Nachrichten und Posts. Im o.g. Fall hat Facebook den Eltern einen mit Tausenden Seiten gefüllten USB Stick übermittelt (Stand Anfang 2019) Auch heute hat ein bei Facebook bestimmter Nachlassverwalter die Möglichkeit einen solchen Download anzufertigen und auch sonst eine Reihe von Rechten, um den eingefrorenen Account zumindest ein bisschen zu pflegen.
Meiner Ansicht nach widerspricht das dem höchstrichterlichen Willen, da derart „unaufbereitete „Inhalte kaum ein Social Media Konto sind, allerdings bin ich auch kein Jurist.
Technische Möglichkeiten
Der entsprechende Link aus der Facebook Hilfe (Was geschieht nach…)
In den Facebbok Einstellungen – allgemeine Kontoeinstellungen Einstellungen für den Gedenkzustand
Kann „Dein Nachlasskontakt“ eingetragen werden. Diese/r erhält daraufhin eine Mail.
Du kannst hier auch anhaken, dass der Nachlasskontakt einen Download aller deiner auf Facebook geteilten Inhalte vornehmen kann. Als Archiv ist das wahrscheinlich wenig lesbar.
Was schon einmal gut ist: Dein Nachlasskontakt kann wirklich alle Beiträge von dir lesen.
Die weiteren Rechte dienen dazu, Erinnerungen zu teilen und deinen Hinterbliebenen durch Gedenkbeiträge, eine Letzte Nachricht oder eine Einladung zu einer Gedenkfeier, das Abschied nehmen zu erleichtern, aber auch dein Erinnerung wach zu halten.
Die Serie von Artikeln in der Facebook Hilfe ist tatsächlich sehr informativ und die Ausgestaltung der Rechte des Nachlasskontaktes gehen – denke ich – auch durchaus weit genug, um das zu tun.
Das kann dein Nachlasskontakt nicht tun:
- Sich bei deinem Konto anmelden.
- Deine Nachrichten lesen.
- Deine Freunde entfernen oder neue Freundschaftsanfragen versenden.
Wie ich oben schrieb, denke ich dass Facebbok, damit was den Erbfall angeht, nicht weit genug springt, aber ich kann anerkennen, dass sie sich mit dem Thema positiv befasst haben.
Warum eigentlich die Zurückhaltung?
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Facebook einerseits dem Identitätsdiebstahl einen Riegel vorschieben möchte/muss. Es wäre für mich (und ich denke auch für andere Hinterbliebene) auch ziemlich schockierend, falls ein gekaperter Zombie Account plötzlich Nachrichten versendet und ich möchte auch selber nach meinem Tod nicht als Spamschleuder enden.
Ich denke aber auch, dass dadurch mehr Interaktion auf der Plattform gehalten wird. Der Tod gehört zum sozialen Leben dazu und je älter wir Internet Nutzer werden, desto mehr Kontakte werden in den sozialen Netzen sammeln, an die wir uns nur mehr, aber gerne erinnern.
Gedenkzustand ja oder nein?
Man kann den Gedenkzustand nicht verhindern, es reicht wenn ein enger Kontakt oder ein Familienmitglied, durch Todesanzeige/Sterbeurkunde den Tod nachweist. Also sollte man auf jeden Fall einen Kontakt dort eintragen bzw. die Entscheidung bzgl. des Löschens fällen (Das kann übrigens auch der Nachlasskontakt).
Ist aber gar nichts hinterlegt, ist das Konto laut Facebook nicht mehr zugänglich und ich bin mir ziemlich sicher, dass sie eine Reihe von technischen Gründen in`s Feld führen werden, warum das auch so bleiben muss.
Facebbok Gedenkzustand – Checkliste
- Gedenkzustand einstellen: Nachlasskontakt auswählen
- Gedenkzustand einstellen: Konto löschen
Oder…
- Ermögliche deinem digitalen Nachlassverwalter den Zugriff auf das Konto, indem du ihr/Ihm die Zugangsdaten hinterlässt
Und unbedingt…
- Besprich mit deinem digitalen Nachlassverwalter, was du dir vorstellst
- Hinterlasse deinem Willensvollstrecker am besten schriftliche Anweisungen
Fazit
Ich wünsche mir durchaus, dass meine Freunde – digitale und reale die Möglichkeit haben, sich auch bei Facebook an mich zu erinnern.
Das heisst ich habe einen Nachlasskontakt eingerichtet. Ich werde aber auf jeden Fall meinem Digitalen Nachlassverwalter die Möglichkeit geben auch meine sozialen Konten abzuwickeln und zu verwalten.
Das heisst meine Zugangsdaten müssen für den hoffentlich noch viele Jahre in der Zukunft liegenden Ernstfall vorliegen.
Dazu bereite ich einen Artikel vor